Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Für einige Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie zum Beispiel verbringen von Hindernissen im öffentlichen Verkehrsraum (Container/Gerüste), Helm-und Gurtpflicht oder Verkehrsverbote, können Ausnahmen erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis. Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit bei der jeweiligen Stadt oder Samtgemeinde liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag aus dem folgende Daten hervorgehen:
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Grund der beantragten Ausnahme
- für welchen Zeitraum soll die Anordnung erteilt werden
- eventuell Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO