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Geschwindigkeitsmessungen

Geschwindigkeitsmessungen werden sowohl von der Polizei (mobil mit wechselnden Einsatzorten) als auch vom Landkreis selbst (stationäre Messstellen) durchgeführt.
Für die Ahndung der festgestellten Verstöße ist allein der Landkreis zuständig.

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog