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Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben. 

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
  • sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
  • EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)

Sie haben keine Kosten zu tragen.

Sie müssen keine Fristen beachten.

Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Bundesministerium der Finanzen

04.05.2021
  • Internet Statusauskunft Versand im Rahmen des Unionsversandverfahrens