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Jahresabrechnung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse

Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält:

  • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
  • das beitragspflichtige Einkommen und 
  • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

  • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder 
  • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). 
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
 

Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.

  • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar. 
  • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.
     

Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert gewesen sein. 

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Sie erhalten die Jahresabrechnung zu festgelegten Terminen.

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Jahresbescheinigung für Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse
25.11.2021