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Kinderverletztengeld erhalten

Das Kinderverletztengeld ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.
Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für

  • maximal 10 Arbeitstage für Paare beziehungsweise
  • maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.

Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob Ihr Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist oder bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Wenn das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist:

  • Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse.
  • Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
  • Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen im Auftrag der zuständigen Unfallkasse das Kinderverletztengeld.

Wenn das Kind bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist:

  • Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Kindergarten oder die Schule seinen oder ihren Sitz hat.
  • Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
  • Stellen Sie bei der zuständigen Unfallkasse einen Antrag (schriftlich oder telefonisch) auf Gewährung von Kinderverletztengeld.

Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:

  • Sie ein Kind Ihres Haushaltes durch einen Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen,
  • Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • Sie vor der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine andere Geldleistung hatten, zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, und
  • keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann.
  • ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Für Sie gibt es keine Fristen.

in der Regel 1 bis 6 Wochen

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Kinderverletztengeld für gesetzlich Unfallversicherte
25.06.2021