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Namensänderung

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) erfolgt die Entscheidung über Anträge auf

  • Vornamensänderung
  • Familiennamensänderung (incl. Ehenamen)
  • Familiennamensfeststellung

(Die Stadt Rinteln entscheidet selbst über Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich.)