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Persönliche Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben und Ihren Wohnsitz

- in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union,

- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind,

haben, können Sie auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer aufgenommen werden.

Ändern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin oder Dolmetscher oder als Übersetzerin oder Übersetzer, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür müssen Sie die vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin oder Dolmetscher und/oder als Übersetzerin oder Übersetzer für diese Sprachen beim Landgericht Hannover erneut anzeigen.

Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt sie im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit der Anzeige auf vorübergehende Tätigkeit zugestimmt wurde. 

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. 

Änderungen von fachlichen Qualifikationen müssen mit geeigneten Nachweisen, z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen, belegt werden. 

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.

Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.

Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher/in und/oder Übersetzer/in geändert werden.

Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.

Niedersächsisches Justizministerium