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Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
  • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • Hinweise und Informationen zu
    • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
    • zur Rentenantragstellung,
    • zu Hinzuverdiensten,
    • zum Versicherungsverlauf,
    • zur Besteuerung,
    • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
    • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.

Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Landwirtschaftlichen Alterskasse formlos beantragen. Oder Sie fordern diese Auskunft schriftlich oder per Telefon an.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
  • Die Auskunft bekommen Sie über Ihr Versicherten-Postfach oder per Brief zugestellt.

Wenn Sie die Rentenauskunft postalisch oder per E-Mail anfordern wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
  • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

  • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Teilen Sie Ihren Wusch nach einer Rentenauskunft mit.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Brief zugestellt.
  • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
  • Sie haben die jeweiligen Wartezeiten für die unterschiedlichen Rentenarten in der Alterssicherung der Landwirte erfüllt.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Unter Umständen müssen Sie Nachweise über weitere auf die Wartezeit anrechenbare Zeiten vorlegen, zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen keine Fristen beachten.

In der Regel 7 Tage.

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

18.02.2021