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Schulverweigerung

Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit bei Schulverweigerung erfolgt im Landkreis Schaumburg von zwei Stellen:

  • für den Bereich der Stadt Rinteln die dortige Stadtverwaltung Rinteln
  • für den Bereich des Landkreises Schaumburg - das Amt für Schulen, Sport und Kultur


Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Schulpflicht. Es gibt jedoch immer wieder Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen der Schule fern bleiben. Dies kann auch krankheitsbedingt sein. Wichtig ist - Zuhause bleiben geht nicht!

In Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren (Schule, Jugendamt, Schulisches Beratungszentrum, Erziehungsberatungsstelle, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) gilt es, den Ursachen für das Fernbleiben auf den Grund zu gehen und Lösungsansätze zu entwickeln. Als eine Hilfestellung wurde ein Informationsflyer für Eltern entwickelt, aus dem die wichtigsten Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten ersichtlich sind. Diesen Flyer gibt es in Deutsch, Türkisch, Serbisch, Polnisch, Russisch und Arabisch.

Wo bekomme ich Hilfe?

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Schulisches Beratungszentrum (SBZ)
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des örtlichen Jugendamtes
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Beratungslehrer/-innen und/oder Schulsozialarbeiter/-innen Ihrer Schule
Ärzte und Ärztinnen sowie niedergelassene Therapeut/-innen

Daneben steht Ihnen das Bildungsbüro bei Fragen rund um das Thema Schulvermeidung zur Verfügung.