Sprachheilfürsorge
Das Gesundheitsamt bietet Beratung und Information für Eltern mit sprachauffälligen Kindern.
Wir vermitteln Vorstellungstermine bei der Fachberatung im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen.
Voraussetzungen zur Vorstellung bei der Fachberatung:
In erster Linie können bzw. sollen Kinder und Jugendliche vorgestellt werden:
- mit schweren und komplexen Störungen der Sprache (Ausdruck und Verständnis) sowie Kommunikationsstörungen, die hartnäckig und lang andauernd sind oder sozial-emotionale Probleme nach sich ziehen,
- die bereits längere Zeit ambulant (ca. 20-30 Therapieeinheiten) mit kaum erkennbaren Therapiefortschritten behandelt wurden und/oder Frühförderung/Sprachförderung erhalten haben oder
- mit Beeinträchtigung der Hörfähigkeit bzw. mit Hinweisen auf eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung.
Die Beratung ist kostenlos, eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich.
Der HNO-Status sollte möglichst bereits vor einer Vorstellung abgeklärt werden.
Nützliche Links
Weitere Informationen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.