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Sprachheilfürsorge

Das Gesundheitsamt bietet Beratung und Information für Eltern mit sprachauffälligen Kindern.
Wir vermitteln Vorstellungstermine bei der Fachberatung im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen.

Voraussetzungen zur Vorstellung bei der Fachberatung:

In erster Linie können bzw. sollen Kinder und Jugendliche vorgestellt werden:

  1. mit schweren und komplexen Störungen der Sprache (Ausdruck und Verständnis) sowie Kommunikationsstörungen, die hartnäckig und lang andauernd sind oder sozial-emotionale Probleme nach sich ziehen,
  2. die bereits längere Zeit ambulant (ca. 20-30 Therapieeinheiten) mit kaum erkennbaren Therapiefortschritten behandelt wurden und/oder Frühförderung/Sprachförderung erhalten haben oder
  3. mit Beeinträchtigung der Hörfähigkeit bzw. mit Hinweisen auf eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung.

Die Beratung ist kostenlos, eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich.

Der HNO-Status sollte möglichst bereits vor einer Vorstellung abgeklärt werden.

Nützliche Links

Weitere Informationen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.