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Staatsangehörigkeitsrecht - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Eigenschaft, einem bestimmten Staat anzugehören. Sie begründet Rechte und Pflichten zwischen dem Bürger und dem Staat. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Reihe von Vorschriften erworben werden, aber auch verloren gehen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland für den Erwerb der Staatsangehörigkeit das Abstammungsprinzip. Seit dem 1. Januar 2000 gilt zusätzlich das Geburtsrecht.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes dessen Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.

Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllt sind:

  • ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und
  • zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, erwirbt das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Kinder ausländischer Eltern, die zwischen 1990 und 1999 in Deutschland geboren wurden, konnten neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben (Übergangsregelung des § 40 b StAG). Dazu mussten die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Kinder haben mit der Einbürgerung eine Einbürgerungsurkunde erhalten. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem Jahr 2000 automatisch mit der Geburt in Deutschland erhalten haben.

Mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ist grundsätzlich die Verpflichtung verbunden, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der auslän-dischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden (sog. Optionspflicht).

Während bisher grundsätzlich alle deutschen Kinder ausländischer Eltern optionspflichtig waren, sind mit der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 20.12.2014 in Kraft getreten ist, nunmehr alle Optionskinder von der Optionspflicht befreit, die in Deutschland aufgewachsen sind oder als ausländische Staatsangehörigkeit nur die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen.

In Deutschland aufgewachsen ist nach Staatsangehörigkeitsgesetz § 29, wer bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres:

  • sich acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat oder
  • sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder
  • über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Die neue gesetzliche Regelung gilt für alle, deren Optionsverfahren am 20. Dezember 2014 noch nicht abgeschlossen war. Optionspflichtige Deutsche müssen nur dann Kontakt mit den Behörden aufnehmen, wenn sie ab dem 20. Dezember 2014 durch ein Schreiben der Staatsangehörigkeitsbehörde dazu aufgefordert werden.

Ohne ein solches Schreiben bestehen keinerlei Handlungspflichten, und es kann kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten.

Abgeschlossene Optionsverfahren

Diejenigen, die nach altem Recht bereits die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und nach neuem Recht nicht optionspflichtig wären, können auf Antrag wieder eingebürgert werden.

Diejenigen, die ihre andere Staatsangehörigkeit bereits zugunsten der deutschen Staatsangehörigkeit aufgegeben haben und nach neuem Recht ebenfalls nicht optionspflichtig wären, können vor Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf ihren Antrag hin eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.