Staatsangehörigkeitsrecht - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht insbesondere verloren durch:
- Entlassung
- Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- Verzicht
- Annahme als Kind durch einen Ausländer
- Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates
- Erklärung
Hinweis:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass neben den genannten Erwerbs- bzw. Verlustgründen noch weitere in Betracht kommen können. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Bitte infor-mieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.