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Staatsangehörigkeitsrecht - Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht insbesondere verloren durch:

  • Entlassung
  • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Verzicht
  • Annahme als Kind durch einen Ausländer
  • Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates
  • Erklärung

Hinweis:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass neben den genannten Erwerbs- bzw. Verlustgründen noch weitere in Betracht kommen können. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Bitte infor-mieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.