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Standesamtsaufsicht

Das Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen ist Fachaufsichtsbehörde über die Standesämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

(Personenstandsurkunden [Geburt, Heirat, Sterbefall] werden von dem Standesamt ausgestellt, das die Beurkundung vorgenommen hat.)