Standesamtsaufsicht
Das Amt für Kommunalaufsicht und Wahlen ist Fachaufsichtsbehörde über die Standesämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
(Personenstandsurkunden [Geburt, Heirat, Sterbefall] werden von dem Standesamt ausgestellt, das die Beurkundung vorgenommen hat.)