Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

  • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
  • Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
  • Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.

Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.

Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).

Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Die Schriftorm ist erforderlich.

Eine formlose Antragsstellung ist möglich. 

Persönliches Erscheinen ist nicht nötig. 

Klage

Steuerberaterkammer Niedersachsen