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Vollstreckung

Die gemahnten und fälligen Beträge werden an die zuständigen Sachbearbeiter übergeben, damit Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Vollstreckung durch den Außendienst, die Einleitung einer Konto- und Lohnpfändung usw. ist möglich.

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den Anfangsbuchstaben (AB) des Nachnamens der Schuldner.