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Zugang zu den Stasi-Unterlagen als öffentliche/nicht öffentliche Stelle beantragen

Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können sich zu konkret im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) definierten Zwecken mit Ersuchen an das Stasi-Unterlagen-Archiv wenden, wenn sie Informationen benötigen

  • zum Zweck der Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
  • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
  • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
  • in Ordensangelegenheiten oder
  • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

Der Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann in Form

  • der schriftlichen Mitteilung,
  • der Akteneinsicht,
  • der Herausgabe von Unterlagen,

gewährt werden, wobei die schriftliche Mitteilung der Regelfall ist.

Der ersuchenden Stelle kann auf Nachfrage eine ergänzende Mitteilung mit gegebenenfalls weiteren Kopien übersandt werden, sofern sich aus der Mitteilung fachliche Fragen ergeben oder weiterer Erläuterungsbedarf besteht.

Sollten keine Informationen zum Zweck vorliegen, erfolgt ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen hat die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv zu ersuchen.

Hinweis:
Die übersandte Mitteilung darf wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zweckbindung von der ersuchenden Stelle nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Daraus ergibt sich auch ein Weitergabeverbot bezüglich der Mitteilung und der darin enthaltenen Informationen.

Hinweis:
Diese Zugangsmöglichkeit zu Stasi-Unterlagen richtet sich überwiegend an öffentliche Stellen. Für nichtöffentliche Stellen ist der Zugang sehr beschränkt möglich. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich aufgrund der Komplexität eine persönliche Beratung im Fachbereich.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen hat die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich bei dem Stasi-Unterlagen-Archiv zu ersuchen:

  • Dazu lädt die Stelle sich das Formular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter.
  • Sie hat es vollständig auszufüllen und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv zu senden.
  • Bei mehreren Personen kann eine XLSX Datei verwendet werden, die dann auf CD-ROM einzureichen ist. Diese ist ebenfalls zum Herunterladen auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs zu finden.
  • Nach Eingang des Ersuchens der Stelle, prüft das Stasi-Unterlagen-Archiv, ob das Ersuchen zulässig, vollständig, und kostenpflichtig ist.
  • Gegebenenfalls wird die Stelle aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
  • Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird in den erschlossenen Beständen des Staatssicherheitsdienstes recherchiert.
  • Bei Vorhandensein von Unterlagen werden diese gesichtet und entsprechend des Ersuchenszwecks ausgewertet.
  • Konnten keine Informationen zu dem Verwendungszweck der Stelle ermittelt werden, erhält diese darüber eine Mitteilung.
  • In der Regel erhält die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Anschluss eine Mitteilung per Post, der gegebenenfalls Duplikate der Originalakten beigefügt sind.

Hinweis:
Unter besonderen Bedingungen kann die öffentliche oder nichtöffentliche Stelle nachträglich zur Mitteilung Akteneinsicht erhalten.

Ein Ersuchen auf Zugang ist dann zulässig wenn:

  • eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes das Ersuchen stellt,
  • es sich um ein Ersuchen zu einem zulässigen Verwendungszweck handelt, wie beispielsweise
    • die Überprüfung von Personen hinsichtlich einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR,
    • im Rahmen von Verfahren der Rehabilitierung und Wiedergutmachung,
    • in Rentenangelegenheiten (bedingt),
    • in Ordensangelegenheiten oder
    • bei Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
  • das Ersuchen im Rahmen Ihrer Aufgaben liegt,
  • die Verwendung für den angegebenen Zweck erforderlich ist.
  • schriftliches Ersuchen mit Angaben zu den angefragten Personen
    • Name, Vorname, Geburtsname
    • Geburtsdatum, Geburtsort
    • Anschriften nach dem 18. Lebensjahr und bis 1989
  • je nach Verwendungszweck bedarf es des Nachweises, dass die gegenständliche Person vom Ersuchen Kenntnis hat

Für die Bearbeitung von Ersuchen öffentlicher Stellen auf Einsichtnahme, Auskunft und Herausgabe von Kopien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Bei Ersuchen von nichtöffentlichen Stellen werden Gebühren und Auslagen nach der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis wie folgt erhoben:

  • Gebühren für schriftliche Mitteilungen
    • Unterlagen vorhanden: EUR 38,35
    • Unterlagen nicht vorhanden: EUR 12,78
  • Gebühren bei Einsichtnahme:
    • Einsichtnahme ohne vorangegangene schriftliche Auskunft: EUR 38,35
    • Einsichtnahme nach vorangegangener schriftlicher Auskunft: EUR 10,23
  • Gebühren bei Herausgabe von Duplikaten
    • Herausgabe ohne vorherige Einsichtnahme: EUR 10,23
    • Herausgabe nach vorheriger Einsichtnahme: EUR 5,11
  • Auslagen je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen: EUR 0,10
  • Auslagen je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen: EUR 0,15
  • Reproduktionen von verfilmten Akten je Seite: EUR 0,18
  • Herstellung von Kopien oder Duplikaten von sonstigen Informationsträgern: in voller Höhe

Einzelheiten kann die ersuchende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs entnehmen.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich vom Rechercheumfang und den eventuell auszuwertenden Unterlagen ab. Ersuchen zu bestimmten Zwecken werden vorrangig bearbeitet.

  • bei Ablehnung des Ersuchens einer Behörde: Antrag auf Überprüfung der Ablehnung im Rahmen eines Beschlussverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht.
  • bei Ablehnung von Ersuchen sonstiger öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen: Widerspruch und Klage

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)