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Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien beantragen

Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen Sie beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv (Stasi-Unterlagen-Archiv). Sie können an einem oder mehreren Tagen Akteneinsicht nehmen und dabei die Herausgabe von Duplikaten beantragen oder die Duplikate unabhängig von der Akteneinsicht beantragen.

Mit dem Zugang zu Stasi-Unterlagen können Sie

  • die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR),
  • die Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
  • die nationalsozialistische Vergangenheit

aufarbeiten und Ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Mit Ihrem Antrag leitet das Stasi-Unterlagen-Archiv sachthematische Recherchen oder Personenrecherchen in seinen Archiven ein. Die Rechercheergebnisse werden ausgewertet und die Unterlagen auf möglicherweise enthaltene schutzwürdige personenbezogene Informationen durchgesehen. Erst dann erhalten Sie Zugang zu themenrelevanten Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.  

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form

  • der Akteneinsicht,
  • der Herausgabe von Duplikaten.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archivbeantragen.

Hinweis:
Für die Veröffentlichung Ihrer Aufarbeitungsergebnisse werden Sie bei der Herausgabe von Unterlagen darauf hingewiesen, dass Sie

  • die Kopien nicht für andere Zwecke, als den bei Antragstellung benannten Aufarbeitungszweck verwenden oder an andere Stellen weitergeben und
  • bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beinträchtigen dürfen.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen:

  • Laden Sie sich das Antragsformular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter.
  • Füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv.
  • Nach Eingang Ihres Forschungs- oder Medienantrags wird dieser auf Vollständigkeit, Zulässigkeit und anfallende Kosten geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
  • Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird entsprechend Ihres Aufarbeitungsthemas entschieden, ob die Bearbeitung in Berlin, oder bei regionalem Bezug, in einer anderen Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs erfolgt.
  • Konnten bei den Recherchen keine Informationen zu Ihrem Aufarbeitungsthema ermittelt werden, erhalten Sie darüber einen Bescheid.
  • Sind Unterlagen vorhanden, werden diese aus den Archiven angefordert. Das Archivmaterial wird im Hinblick auf das Thema Ihres Antrags ausgewertet, gelesen und der Zugang vorbereitet.
  • Das Material wird für Sie zur Akteneinsicht und/oder Herausgabe von Duplikaten vorbereitet.
  • Eine Einladung zur Akteneinsicht mit einem Terminvorschlag erhalten Sie grundsätzlich per Post oder die Abstimmung erfolgt per E-Mail.
  • Die Duplikate werden Ihnen per Post zugesandt oder können nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden. Ebenso können diese auf Wunsch über eine online-Plattform bereitgestellt werden.

Sie sind

  • Forscherin oder Forscher an einer etablierten Forschungseinrichtung
  • Privatperson mit Forschungsvorhaben
  • Vertreterin oder Vertreter der Medien (Presse, Rundfunk, Film) oder
  • Vertreterin oder Vertreter einer Einrichtung der politischen Bildung

Ihr Forschungsvorhaben muss

  • thematisch abgrenzbar sein und
  • der politischen und historischen Aufarbeitung
    • der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes
    • der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen SBZ oder
    • der nationalsozialistischen Vergangenheit
      dienen.
  • Sie weisen ein erkennbares Interesse nach, die Forschungsergebnisse oder Medienbeiträge zu publizieren, beispielsweise
    • durch Veröffentlichung in laufenden Forschungsprojekten an Universitäten
    • durch Verwendung der Erkenntnisse für Bücher
    • für Rundfunk- und Fernsehbeiträge oder
    • für Zeitungs- und Zeitschriftenartikel

Für Forschung, insbesondere private Forschung:

  • Konzept
  • Exposé oder
  • genaue Erläuterungen zum Vorhaben und zum Verwendungszweck

Medienvertreterinnen und -Vertreter:

  • Kopie des Presseausweises
  • Projektauftrag oder
  • Schreiben des Auftraggebers oder
  • anderer geeigneter Nachweis der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit

für Anträge öffentlicher Stellen: keine
für Anträge nichtöffentlicher Stellen:

  • Gebühren:
    • Einsichtnahme für Zwecke der Forschung: EUR 38,35
    • Einsichtnahme für Zwecke der Medien: EUR 76,69
    • Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Forschung
      • ohne vorherige Einsichtnahme: EUR 10,23
      • nach vorherige Einsichtnahme: EUR 5,11
  • Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Medien
    • ohne vorherige Einsichtnahme: EUR 76,69
    • nach vorherige Einsichtnahme: EUR 38,35
  • Auslagen:
    • Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie EUR 0,10 bis EUR 0,18
    • die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
    • Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (z. B. Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)

Einzelheiten können Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs entnehmen.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von Art und Umfang des jeweiligen Forschungs- oder Medienvorhabens ab.

Formulare: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren möglich: nein

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)