Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kindergartenuntersuchung

Flächendeckend wird im Landkreis Schaumburg allen Kindergartenkindern im Alter von vier bis fünf Jahren eine kostenlose ärztliche Untersuchung angeboten, die über den aktuellen Entwicklungsstand Auskunft gibt. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig. Sie geschieht in der für die Kinder gewohnten Umgebung des Kindergartens.

Schwerpunkte hierbei sind:

  • Überprüfung des Sprechvermögens, der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten, der Wahrnehmungsfunktionen und des sozial-emotionalen Verhaltens
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
  • Individuelle Impfberatung nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission inklusive Durchsicht der Impfbücher


Wir bitten die Eltern, das Vorsorgeuntersuchungsheft des Kindes, den Impfausweis sowie ggf. vorliegende Befundberichte mitzubringen. Bei gesundheitsrelevanten Auffälligkeiten oder bei Entwicklungsverzögerungen erfolgt eine ausführliche Beratung der Eltern mit Empfehlungen zur weiteren Diagnostik bei niedergelassenen (Kinder-) Ärzten, in einem Sozialpädiatrischen Zentrum oder Früherkennungszentrum oder in anderen Spezialeinrichtungen.
Ggf. werden Hilfsangebote oder Frühfördermaßnahmen vermittelt. Auch mit den Erzieherinnen kann über individuelle Fördermöglichkeiten im Kindergarten gesprochen werden. Die Bekanntgabe der Termine für diese Untersuchungen erfolgt über die jeweiligen Kindergärten.

Frühförderuntersuchung

Für Behinderte, von Behinderung bedrohte oder entwicklungsverzögerte Kinder können  beim Sozialamt Eingliederungshilfemaßnahmen beantragt werden. Den Eltern entstehen dadurch keine Kosten. Zur Feststellung der Zugehörigkeit zu einem bezugsberechtigten Personenkreis sowie zur Erstellung einer Diagnose erfolgt auf Anfrage des Sozialamtes eine Vorstellung des Kindes bei einer der Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes. Hierbei ist die Einsicht in das Vorsorgeuntersuchungsheft des Kindes erforderlich. Wir bitten Sie, dieses sowie ggf. vorliegende Befundberichte des Kinderarztes oder eines sozialpädiatrischen bzw. Früherkennungszentrums zu dieser Untersuchung mitzubringen.
Es erfolgt eine ausführliche Entwicklungsdiagnostik in den Bereichen Sprache, Grob- und Feinmotorik, Wahrnehmung und sozial-emotionales Verhalten sowie eine körperliche Untersuchung.

Heilpädagogischer Kindergarten

Für Behinderte, von Behinderung bedrohte oder deutlich entwicklungsverzögerte Kinder kann im Rahmen der Eigliederungshilfe eine ganzheitliche heilpädagogische Förderung in einem heilpädagogischen Kindergarten beim Sozialamt beantragt werden. Zur Feststellung der Zugehörigkeit zu einem bezugsberechtigten Personenkreis und zur Erstellung einer Diagnose kann dazu eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes erforderlich sein. Dafür ist eine Untersuchung des Kindes sowie eine ausgiebige Entwicklungsdiagnostik in den Bereichen Sprache, Grob- und Feinmotorik, Wahrnehmung sowie sozial-emotionales Verhalten notwendig. Wir bitten die Eltern, das Vorsorgeuntersuchungsheft des Kindes, den Impfausweis sowie ggf. vorliegende Befundberichte mitzubringen.

Integration im Kindergarten

Für Behinderte, von Behinderung bedrohte oder deutlich entwicklungsverzögerte Kinder kann eine ganzheitliche heilpädagogische Maßnahme in einer Integrationsgruppe eines Kindergartens mit integrativem Konzept beim Sozialamt beantragt werden. Zur Feststellung der Zugehörigkeit zu einem bezugsberechtigten Personenkreis und zur Erstellung einer Diagnose kann dazu eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes mit einer ausgiebigen Entwicklungsdiagnostik erforderlich sein. Diese wird durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes durchgeführt. Wir bitten Sie hierzu, das Vorsorgeuntersuchungsheft des Kindes sowie ggf. vorliegende Befundberichte mitzubringen.

Schuleingangsuntersuchungen

Die Einschulung ist ein besonderer Meilenstein im Leben eines jeden Kindes. Die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung möchte dabei helfen, einen gelungenen Start zu ermöglichen (§ 5, Absatz 2 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - NGöGD sowie § 56 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG).
Neben den Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 stellt sie ein wichtiges Instrument zur Prävention und zum frühzeitigen Erkennen von Krankheiten und Entwicklungsstörungen im Kindesalter dar und ist die einzige unselektierte Untersuchung eines kompletten Kinderjahrgangs.

Sie wird nach den SOPHIA-Arbeitsrichtlinien für die standardisierte schulärztliche Untersuchung durchgeführt, ist kostenlos und findet in der Regel in den Räumlichkeiten der zuständigen Grundschule oder des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes statt. Insgesamt ist mit einem Zeitaufwand von ca. 60 Min zu rechnen.
Zur Vorbereitung darauf sind Informationen über die Entwicklung und Umgebung des Kindes sehr hilfreich. Neben der Vorlage des Vorsorgeuntersuchungsheftes und des Impfausweises bitten wir die Eltern daher, einen Fragebogen zur Krankengeschichte und zu den Lebensumständen der Kinder auszufüllen.

Schwerpunkte bei der Schuleingangsuntersuchung sind:

  • Überprüfung des Sprechvermögens, der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten, der Wahrnehmungsfunktionen und des sozial-emotionalen Verhaltens
  • Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
  • Impfberatung nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission inklusive Durchsicht der Impfbücher
  • Individuelle Beratung bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder sonstigen Gesundheitsfragen (z.B. Ernährung, Bewegung, Körperpflege, Medienkonsum…)
  • Vermittlung notwendiger diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen


Die Schulärztin hat eine beratende Aufgabe. Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleitung in Rücksprache mit den Eltern. Ggf. wird eine zusätzliche sonderpädagogische Überprüfung veranlasst.
Unabhängig von der Beratung des Individuums erfolgt außerdem eine anonymisierte statistische Erfassung der gesundheitlichen Situation der Kinder im Landkreis Schaumburg. Diese ermöglicht eine Gesundheitsberichterstattung zur kurzfristigen Beantwortung aktueller kommunaler Fragen zur Kindergesundheit.

Schüleruntersuchungen in den vierten Klassen

Für die Kinder der vierten Klasse der Grundschulen im Landkreis Schaumburg wird eine kostenlose Untersuchung durch eine medizinische Fachangestellte angeboten. In diesem Rahmen findet eine Überprüfung der Sehschärfe mittels Sehtestgerät statt. Dabei ist es wichtig, dass Brillenträger am Tag der Untersuchung ihre Brille tragen. Außerdem erfolgen eine Kontrolle von Gewicht und Größe der Kinder sowie die Durchsicht der Impfausweise auf Vollständigkeit der von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen.

Diese Untersuchung findet während der normalen Unterrichtszeit in der jeweiligen Grundschule statt. Der Untersuchungstermin wird den Erziehungsberechtigten zeitnah vom zuständigen Klassenlehrer mitgeteilt. Eine Anwesenheit der Eltern ist dazu nicht erforderlich. Bei Auffälligkeiten werden diese schriftlich informiert.

Pädagogische Hörüberprüfung und Sprachheilfürsorge