Welche Schule ist für mein Kind zuständig?
Der Schulträger kann für den Sekundarbereich I im Rahmen einer Satzung festlegen, dass bestimmte Gemeinden oder Ortsteile einer Schule zugeordnet werden. Die Schülerinnen und Schüler haben dann grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Bezirk sie wohnen.
Der Landkreis Schaumburg hat dazu die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Schaumburg erlassen:
Satzung Schulbezirke Landkreis Schaumburg
Soweit Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Schule, die beratend weiterhelfen kann.
Für den Primarbereich ist für jede Schule ein Schulbezirk festzulegen. Zuständig hierfür sind ebenfalls die jeweiligen Schulträger, d.h. die Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal. Bei Fragen zu den Grundschulbezirken wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schulträger.
Satzung Grundschulbezirk Auetal
Satzung Grundschulbezirke Bückeburg
Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Lindhorst
Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Nenndorf
Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Niedernwöhren
Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Sachsenhagen
Satzung Grundschulbezirke Stadthagen
Satzung Grundschulbezirke Samtgemeinde Rodenberg
Satzung Grundschulbezirke Rinteln