Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit

Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Kurzzeitkennzeichen in Betrieb gesetzt werden

Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.

Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die zuständige Stelle vollständig zu erheben und einzutragen.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.

Sollte das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entsprechen bzw. wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.