Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht. Für die Durchführung der Jägerprüfung wird bei der Jagdbehörde eine Prüfungskommission unter Vorsitz der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters gebildet. Sie/er sorgt für die Organisation und den Ablauf der Jägerprüfung.