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Transportkostenabrechnung

Die Einsätze des Rettungsdienstes werden durch die Transportkostenrechnung den Krankenkassen, den Privatversicherten und den sonstigen Kostenträgern in Rechnung gestellt. Es werden Notfalleinsätze, Intensivtransporte und qualifizierte Krankentransporte abgerechnet.

An wen muss ich mich wenden

Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die/den Rechnungsersteller oder aber an eine der genannten Ansprechpartnerinnen.

Welche Unterlagen werden benötigt

Für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern wird der Name des Trägers und, soweit vorhanden, die Mitgliedsnummer benötigt. Sind diese Angaben nicht vorhanden, wird zunächst eine Rechnung an die versorgte Person selbst geschickt. Bei qualifizierten Krankentransporten werden in der Regel Verordnungen der behandelnden Ärzte sowie die Genehmigung der jeweiligen Kostenträger benötigt.

Welche Gebühren fallen an

Die aktuell gültigen Entgelte werden in Rechnung gestellt. Diese sind mit den Kostenträgern (u. a. gesetzliche Krankenkassen) vereinbart worden.

Welche Fristen muss ich beachten

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

  • Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)