Arbeitsaufenthalt - Hochqualifizierte
Bei hochqualifizierten Ausländern mit mehrjähriger Berufserfahrung, insbesondere bei Wissenschaftlern mit besonderen fachlichen Kenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobener Funktion sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern in herausgehobener Funktion, besteht die Möglichkeit der privilegierten Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Voraussetzungen
Die Vorschrift soll hochqualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ansprechen, denen bereits kurz nach der Einreise ein dauerhaftes uneingeschränktes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich ausführlich beraten zu lassen. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie den Kontaktinformationen.
Welche Unterlagen werden benötigt
Unterlagen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
- Antragsformular Niederlassungserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto
(Wichtiger Hinweis) - Bescheinigung über die beabsichtigte Tätigkeit oder Vertragsentwurf, Stellenbeschreibung
Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihren Ansprechpartnern.
Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühr beträgt
147,00 Euro für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis