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Arbeitsaufenthalt - Au-Pair

Der Aufenthalt als Au-pair ist für junge Menschen gedacht, die ihre Sprachkenntnisse vervollständigen wollen und ihre Allgemeinbildung durch Teilnahme am Leben im Gastland erweitern wollen. Als Gegenleistung dafür erfolgt eine begrenzte Mitwirkung an den familiären Aufgaben (leichte Hausarbeiten, Kinderbetreuung) für maximal ein Jahr bei einer Gastfamilie.

Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.

Voraussetzungen des Au-pairs

Au-pairs sind junge Menschen, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (leichte Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung) in Familien aufgenommen werden, um insbe-sondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.

Das vom Europarat 1969 verabschiedete "Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung" ist von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter ange-nommen. Die wesentlichen Kriterien dieses Abkommens sind aber auch in der Bundesrepublik Deutschland als maßgeblich anerkannt. Sie und die bestehenden Gepflogenheiten lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen.

    • Mindestalter grundsätzlich 18 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (dieses ist abhängig vom Recht des Heimatstaates),
    • Integration in die Gastfamilie,
    • Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden täglich),
    • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche,
    • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen,
    • bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat),
    • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls,
    • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld
      (zurzeit üblicherweise 260 Euro monatlich, und zwar unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit),
    • angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie,
    • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Das Au-pair-Verhältnis unterliegt den Vorschriften über die Anwerbung, Arbeitsvermittlung und Arbeitserlaubnis, jedoch nach übereinstimmender Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht.

Voraussetzungen der Gastfamilien

    • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Rechte und Pflichten
    • in der Familie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen
    • wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, dürfen die Au-pairs nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen 
    • Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
    • Zahlung eines angemessenen Taschengeldes (mindestens 260,00 Euro im Monat)
    • Abschluss einer privaten Kranken- und Unfallversicherung

Hinweis:
Als Familie zählen Ehepaare sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt. Das Au-pair darf grundsätzlich weder mit einem Familienmitglied verwandt sein, noch aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.

Welche Unterlagen werden benötigt


Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise insbesondere bzgl. der Gastfamilie erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühr beträgt, sofern keine Ermäßigungstatbestände vorliegen:

100,00 Euro