Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Sie berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Im Allgemeinen
- Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung
- deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum
- ausreichendes Einkommen
- mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Ersatzleistung
Ehegatten Deutscher
- 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
- Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft
- deutsche Sprachkenntnisse
- ausreichendes Einkommen
In Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder
- Vollendung des 16. Lebensjahres und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder
- volljährig und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
Anerkannte Flüchtlinge
- 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
- Fortbestand der Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln
- hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum
Welche Unterlagen werden benötigt
- Antragsformular Niederlassungserlaubnis
(vollständig ausgefüllt und unterschrieben) - gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto
(Wichtiger Hinweis!)
zusätzlich im Allgemeinen:
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbestätigung
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, sofern ein Teilnahmeanspruch bestanden hat
- Vollmacht für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
zusätzlich für Ehegatten Deutscher
- Einkommensnachweis
- Bestätigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Personalausweis/Pass des Ehegatten
zusätzlich für in Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder
- Schulbescheinigung oder
- Ausbildungsbescheinigung und Einkommensnachweise
- Schulzeugnisse der letzten 5 Schuljahre, auch Halbjahreszeugnisse
Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigungstatbestände vorliegen:
113,00 €
im Allgemeinen
55,00 € / 113,00 €
für in Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder
147,00 € / 124,00 €
für Hochqualifizierte bzw. Selbstständige
Für die Bearbeitung eines Antrages ist im Voraus bei der Abgabe des Antrages die Hälfte der o.g. Gebühren zu bezahlen.