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Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Sie berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Im Allgemeinen

  • Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung
  • deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • ausreichender Wohnraum
  • ausreichendes Einkommen
  • mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Ersatzleistung

Ehegatten Deutscher

  • 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
  • Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft
  • deutsche Sprachkenntnisse
  • ausreichendes Einkommen

In Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder

  • Vollendung des 16. Lebensjahres und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder
  • volljährig und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln

Anerkannte Flüchtlinge

  • 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
  • Fortbestand der Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln
  • hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • ausreichender Wohnraum

Welche Unterlagen werden benötigt

zusätzlich im Allgemeinen:

zusätzlich für Ehegatten Deutscher

  • Einkommensnachweis
  • Bestätigung der ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Personalausweis/Pass des Ehegatten

zusätzlich für in Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder

  • Schulbescheinigung oder
  • Ausbildungsbescheinigung und Einkommensnachweise
  • Schulzeugnisse der letzten 5 Schuljahre, auch Halbjahreszeugnisse


Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigungstatbestände vorliegen:


113,00 €
im Allgemeinen

55,00 € / 113,00 €
für in Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder

147,00 € / 124,00 €
für Hochqualifizierte bzw. Selbstständige

Für die Bearbeitung eines Antrages ist im Voraus bei der Abgabe des Antrages die Hälfte der o.g. Gebühren zu bezahlen.