Studienvorbereitung
Ausländische Staatsangehörige, die ein Studium anstreben, aber noch nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind, befinden sich in der Studienvorbereitung. Studienvorbereitende Maßnahmen werden dem Aufenthaltszweck des Studiums zugerechnet.
Sie benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Studienvorbereitende Maßnahmen gehören bereits zum Studium und umfassen die nach hochschulrechtlichen Vorschriften mit der Aufnahme des Studiums verbundenen studienvorbereitenden Sprachkurse und den Besuch des Studienkollegs.
Mit Ausnahme von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.
Die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis.
Nach bestandener deutscher Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erhalten Sie nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen den Status als Student.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten die gleichen Regelungen wie bei Studenten.
Welche Unterlagen werden benötigt
Die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis. Folgende Unterlagen sind dabei einzureichen:
- Antrag auf Ersterteilung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto (Wichtiger Hinweis!)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Wohnraumbescheinigung des Vermieters
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen
Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.