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Studienvorbereitung

Ausländische Staatsangehörige, die ein Studium anstreben, aber noch nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind, befinden sich in der Studienvorbereitung. Studienvorbereitende Maßnahmen werden dem Aufenthaltszweck des Studiums zugerechnet.

Sie benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.

Studienvorbereitende Maßnahmen gehören bereits zum Studium und umfassen die nach hochschulrechtlichen Vorschriften mit der Aufnahme des Studiums verbundenen studienvorbereitenden Sprachkurse und den Besuch des Studienkollegs.

Mit Ausnahme von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.

Die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis.

Nach bestandener deutscher Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erhalten Sie nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen den Status als Student.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten die gleichen Regelungen wie bei Studenten.

Welche Unterlagen werden benötigt

Die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis. Folgende Unterlagen sind dabei einzureichen:


Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.