Zivil- und Katastrophenschutz
Unter dem Katastrophenschutz versteht man die Bekämpfung von Katastrophen und die planerische Vorbereitung darauf. Die rechtlichen Grundlagen des niedersächsischen Katastrophenschutzes finden sich im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG).
Für einen Schadensfall, ist im Regelfall, die Gemeinde als Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig. Ab Feststellung des Katastrophenfalls obliegt die Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörde, dem Landkreis.
Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständige Behörde und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Nach der Feststellung eines Katastrophenfalles durch den Landrat erfolgt die Koordinierung weiterer Maßnahmen durch den Katastrophenschutzstab des Landkreises der sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie Vertretungen der Hilfsorganisationen zusammensetzt.
Als untere Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Schaumburg für das Kreisgebiet folgende wesentlichen Aufgaben zu erfüllen:
• Ermittlung und Analyse möglicher Katastrophengefahren
• Identifizierung der Kritischen Infrastrukturen im Kreisgebiet
• Ausstellung und regelmäßige Fortschreibung eines Katastrophenschutzplanes und Entwicklung von Sonderplänen
• Erfassung der vorhandenen Einsatzkräfte und –mittel sowie Sicherstellung ihrer
Einsatzfähigkeit
• Förderung und Überwachung der Aufstellung, Ausstattung und Ausbildung von Einhei-ten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
• Durchführung von Katastrophenschutzübungen
• Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes
Einen Flyer mit Hinweisen für die Bevölkerung für das Verhalten in Notsituationen und Katastrophen hat der Landkreis Schaumburg veröffentlicht. Auf der rechten Seite steht Ihnen der Flyer zum Download zur Verfügung.
Wesentlicher Bestandteil des Katastrophenschutzes sind die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren und den verschiedenen Hilfsorganisationen.
Neben der staatlichen Notfallvorsorge ist auch die eigene Vorsorge der Bevölkerung essentiell. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (kurz BBK) hat neben dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen und einer Checkliste auch Merkblätter in Form von Bürgerinformationen veröffentlicht.
Der Landkreis Schaumburg empfiehlt die Nutzung der Warn-App BiWapp, mehr Infos dazu gibt es hier.