Anzeige einer Versammlung
Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies grundsätzlich anzuzeigen.
Nach der Prüfung der Versammlungsanzeige und ggf. der Durchführung eines Kooperationsgesprächs erhalten Sie eine Versammlungsbestätigung. Die Bestätigung ist gebührenfrei.
An wen muss ich mich wenden?
Die Versammlung ist beim Landkreis Schaumburg anzuzeigen (sofern die Versammlung nicht in Rinteln stattfindet).
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Versammlungsgesetz