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Rettungsdienst

Die Aufgabe des öffentlichen Rettungsdienstes besteht in der hoheitlichen Gefahrenabwehr und der schnellen medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Der Rettungsdienst hat die flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Der Rettungsdienst wird durch den bodengebunden Rettungsdienst (mit Wasser- und Bergrettung) sowie durch die Luftrettung sichergestellt. Dazu gehört:

Notfallrettung = In Notsituationen ist der Bevölkerung binnen 15 Minuten (in 95 % der Fälle) unverzüglich medizinische Hilfe zukommen zu lassen und ggf. der Transport in eine geeignete Einrichtung durchzuführen.

Intensivtransport = Soweit die Verlegung von lebensbedrohlichen Verletzten oder Erkrankten unter intensivmedizinischen Bedingungen notwendig ist.

Qualifizierte Krankentransporte = Es werden Kranke, Verletzte oder Hilfebedürftige transportiert, die auf Grund einer ärztlichen Verordnung der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels oder die einer fachgerechten Betreuung bedürfen.

Die Kostenabrechnung erfolgt in der Regel über die Krankenkassen, siehe auch Transportkostenabrechnung.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Sicherstellung des Rettungsdienstes sind die kommunalen Träger zuständig.

Dieses ist

  • das Land für die Luftrettung und
  • der Landkreis Schaumburg für den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreisgebiet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Notfallrettung in der Regel keine, für Verlegungen und qualifizierte Krankentransporte in der Regel Verordnungen.

Welche Gebühren fallen an?

Es gelten die aktuell gültigen Entgelte, die mit den Kostenträgern (u. a. Krankenkassen) vereinbart wurden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

  • Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)