Jugendschutz
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Disco- & Kinobesuche, Alkoholkonsum & Rauchen sowie DVD & Computerspiele. Weitere rechtliche Maßgaben regeln die Arbeit von jungen Menschen im Rahmen von Ausbildung oder anderen Beschäftigungen.
Beratung für Jugendliche und Eltern
Eltern und Personensorgeberechtigte haben die Möglichkeit, sich umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen, über Rechte und Pflichten sowie über mögliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmebewilligungen beraten zu lassen.
Beratung für Gewerbetreibende/ Veranstaltende
Veranstaltende und Gewerbetreibende erhalten bei uns die Möglichkeit, sich bei Fragen rund um den Jugendschutz entsprechend beraten zu lassen. Themen sind die jugendschutzkonforme Organisation und Durchführung von Ernte- und Dorfjugendfesten, Abi-Partys etc. Erziehungsbeauftragungen, sogenannte "Muttizettel", sind hierbei oftmals das übergreifende Thema.
Erziehungsbeauftragung/ "Muttizettel"
Die Erziehungsbeauftragung bzw. der "Muttizettel" ist als Ausnahmegenehmigung gedacht, wird aber oftmals wie selbstverständlich zum verlängerten Besuch einer Abiparty oder eines Dorffestes von Jugendlichen und Eltern genutzt. Es handelt sich aber um eine gesetzliche Maßgabe, die als solche mit eindeutigen Bestimmungen und Vorgaben verknüpft ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Erziehungsbeauftragung.
Einzelhandelsschulung Jugendschutz
Die Abgabe von Alkohol ist an Altersgrenzen gekoppelt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. für Auszubildende im Einzelhandel), setzt eine Rechtssicherheit voraus, um an der Supermarktkasse konsequent und eigenverantwortlich handeln zu können.
Informationen zum Jugendschutzgesetz
Hier stehen Ihnen Informationen zum Jugendschutzgesetz zum Download bereit: