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Winterruhe bis einschließlich 23. Februar 2022 - landesweit Warnstufe 3

§ 3 Absatz 5 Niedersächsische Corona-Verordnung:

Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 23. Februar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Das für Gesundheit zuständige Ministerium sowie die Landkreise und kreisfreien Städte stellen nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 und des § 2 die jeweils ab dem 24. Februar 2022 geltende Warnstufe fest.