Bekanntmachung Jägerprüfung
In der Zeit vom 26.10.2024 bis zum 22.03.2025 wird im Landkreis Schaumburg gemäß § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung die Jägerprüfung durchgeführt. Anträge auf Teilnahme an der Prüfung sind bis zum 15.10.2024 beim Landkreis Schaumburg in Stadthagen, Jahnstr. 20, Kreishaus, einzureichen.