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23.12.2022

Ergebnis UVP Vorprüfung

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Gemeinde Nienstädt beantragt die wasserrechtliche Zulassung gem. § 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für die Verlegung eines verrohrten Gewässers sowie die Herstellung eines offenen Gewässers in der Gemarkung Sülbeck.

Nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese überschlägige Prüfung anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben besteht. Eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG kann erteilt werden.

Begründung:

Der zu verlegende Gewässerabschnitt ist verrohrt und weist keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Er stellt keinen bedeutenden Standort oder Lebensraum für aquatisch oder semiaquatisch gebundene Tier- und Pflanzenarten dar. Es werden keine Biotoptypen mit besonderer Bedeutung von dem Vorhaben in Anspruch genommen. Insbesondere dem Schutz vorhandener Bäume wurde durch ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmtes Baumschutzkonzept bereits im Zuge der Planung Rechnung getragen. Das Vorhaben verursacht offensichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Stadthagen, den 22.12.2022

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe