Öffentliche Bekanntmachung - Zweckvereinbarungen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle des Landkreises Schaumburg
online gestellt und somit veröffentlicht am 13.02.2023
Gem. § 5 Abs. 6 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 21.12.2011 (Nds. GVBl. 2011, 493), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700), werden nachfolgende Zweckvereinbarungen zwischen dem Landkreis Schaumburg und kreisangehörigen Kommunen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle bekannt gemacht:
- Zweckvereinbarungen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle des Landkreises Schaumburg | Gemeinde Nienstädt3.2 MB
- Zweckvereinbarungen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle des Landkreises Schaumburg | Gemeinde Seggebruch3.2 MB
- Zweckvereinbarungen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle des Landkreises Schaumburg | Gemeinde Hagenburg3.2 MB
Stadthagen, den 02.02.2023
Landkreis Schaumburg
gez. Jörg Farr
Landrat