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13.02.2023

Öffentliche Bekanntmachung - Zweckvereinbarungen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle des Landkreises Schaumburg

online gestellt und somit veröffentlicht am 13.02.2023

Gem. § 5 Abs. 6 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 21.12.2011 (Nds. GVBl. 2011, 493), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700), werden nachfolgende Zweckvereinbarungen zwischen dem Landkreis Schaumburg und kreisangehörigen Kommunen zur Nutzung der Dienstleistungen der zentralen Vergabestelle bekannt gemacht:

Stadthagen, den 02.02.2023
Landkreis Schaumburg
gez. Jörg Farr
Landrat