Öffentliche Zustellung - Stéphane Pierre Mangin
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Stéphane Pierre Mangin,
letzte bekannte Anschrift:
unbekannt
zurzeit unbekannten Aufenthaltes, eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 22.05.2023, Az. 51 UVG K1785 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, während der allgemeinen Dienst- und Sprechzeiten eingesehen werden. Es wird darum gebeten, sich dazu im Kreishaus an der Information zu melden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.
Tag der Veröffentlichung: 23.05.2023
Tag der Löschung: 07.06.2023
Stadthagen, 23.05.2023
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag
gez.
Sabrina Pook