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03.09.2024

Strategische Umweltprüfung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Schaumburg


Der Landkreis Schaumburg hat gem. § 10 Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung, Landschaftsrahmenpläne aufzustellen. Nunmehr liegt die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes als Entwurfsfassung vor. Darüber hinaus ist nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Landschaftsrahmenplan eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Im Rahmen der SUP wurde ein Umweltbericht erstellt, der die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Plans beschreibt und bewertet.

Der Entwurf des Landschaftsrahmenplanes incl. Anlagen und der SUP-Umweltbericht liegen gem. § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Zeit vom

                                                                                       16.09.2024 bis 16.10.2024

im Kreishaus, Jahnstraße 20 in Stadthagen im Amt für Naturschutz (3. OG, Zimmer 331) während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag – Donnerstag von 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr und Freitag von 08.30 – 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen stehen ebenso während der Auslegungszeit auf der Homepage des Landkreises unter www.schaumburg.de digital zur Verfügung.

Die Unterlagen bestehen aus

I. Entwurf des Landschaftsrahmenplanes
   Textteil incl. Textkarten im Maßstab 1:150.000
   Karten im Maßstab 1:50.000
                      - Karte 1 Arten und Biotope
                      - Karte 2 Landschaftsbild
                      - Karte 3a Besondere Werte von Böden
                      - Karte 3b Wasser- und Stoffretentionen
                      - Karte 4 Klima und Luft
                      - Karte 5a Biotopverbundkonzept
                      - Karte 5b Zielkonzept
                      - Karte 6 Umsetzung des Zielkonzeptes

II. Umweltbericht im Rahmen der SUP

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich zu dem Entwurf des Landschaftsrahmenplanes und zu dem SUP-Umweltbericht bis einen Monat nach Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Landschaftsrahmenplan aufgrund seines rein gutachterlichen Charakters keine Rechtsverbindlichkeit erlangt. In dem Verfahren haben Sie die Möglichkeit zur Stellungnahme, um auf Unstimmigkeiten und Sachfehler hinzuweisen.

Mit Beteiligungsschreiben vom 30.08.2018 ist die Verpflichtung zur Durchführung einer SUP festgestellt worden. Nach Auswertung der Stellungnahmen ist dann der Untersuchungsrahmen festgelegt worden. Aufstellende und entscheidende Behörde nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens ist der Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörde. Der Landschaftsrahmenplan stellt lediglich die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen aus Sicht des Naturschutzes dar und durchläuft daher kein förmliches Abstimmungsverfahren. Die Durchführung eines Erörterungstermins ist nicht vorgesehen.