Bekanntmachung UVP-Prüfung Bushaltestellen Gemeinde Ahnsen
Feststellung des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit gültigen Fassung:
Die Gemeinde Ahnsen (Samtgemeinde Eilsen) im Landkreis Schaumburg plant die Umgestaltung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Haltestellen:
1) Haltestelle „Schule“ – Bückeburger Straße (Nordseite), Fahrrichtung Bückeburg
2) Haltestelle „Schule“ – Bückeburger Straße (Südseite), Fahrrichtung Krainhagen
3) Haltestelle „Theodor-Heuss-Straße“–Theodor-Heuss-Straße (Nordseite), Fahrtrichtung Bückeburg
4) Haltestelle „Theodor-Heuss-Straße“–Theodor-Heuss-Straße (Südseite), Fahrtrichtung Krainhagen
Schwerpunkt der Maßnahme ist die Ausstattung der Bushaltestellen mit:
- Busbordsteinen (Niederflurbusse)
- gepflasterten, ausreichend breiten Warteflächen
- abgesenkten Zugängen (mobilitätseingeschränkte Menschen)
- taktilen Leitelementen (sehbehinderte Menschen)
- Fahrgastunterständen
- Mobiliar für Fahrgastunterstände
- Fahrradstellplätzen
Bei den Haltestellen Nr. 1, 2 und 4 sollen die vorhandenen Busbuchten zu Gunsten der Anlage einer Fahrbahnrandhaltestelle und breiterer Wartebereiche für die Fahrgäste entfallen, die Haltestelle Nr. 3 ist bereits als Fahrbahnrandhaltestelle vorhanden und wird im Bestand erneuert. Die Haltestellen liegen allesamt auch verkehrsrechtlich innerorts.
Die Vorprüfung des jeweiligen Einzelfalls gemäß § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437), in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben:
Alle vier Haltestellen sind bereits vorhanden und sollen im Rahmen der Maßnahme umgebaut werden. Bei den Haltestellen „Schule“ (Nord- und Südseite) sowie „Theodor-Heuss-Straße“ (Südseite) sollen die vorhandenen Busbuchten zu Fahrbahnrandhaltestellen umgebaut werden. An der Theodor-Heuss-Straße (Nordseite) werden ca. 5 m² für einen Fahrgastunterstand neu versiegelt, im Gegenzug auf der Südseite jedoch 18 m² entsiegelt. Ansonsten erfolgen die baulichen Maßnahmen zur Flächenbefestigung auf bereits befestigten Verkehrsflächen im Seitenbereich der Kreisstraße.
Da es sich nicht um empfindliche Standorte handelt und aufgrund der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen i.S.d. UVPG von den Maßnahmen ausgehen, wird keine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Das Vorhaben ist nicht als UVP-pflichtig zu werten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Stadthagen, den 22.10.2024
Landkreis Schaumburg
Der Landrat
im Auftrag
Fritz Klebe