Voraussetzungen der Gastfamilien
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Rechte und Pflichten
- in der Familie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen
- wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, dürfen die Au-pairs nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen
- Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
- Zahlung eines angemessenen Taschengeldes (mindestens 260,00 Euro im Monat)
- Abschluss einer privaten Kranken- und Unfallversicherung
Hinweis
Als Familie zählen Ehepaare sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.
Das Au-pair darf grundsätzlich weder mit einem Familienmitglied verwandt sein, noch aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.
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