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Zivil- und Katastrophenschutz

Teaster Zivil- und Katastrophenschutz

Unter dem Katastrophenschutz versteht man die Bekämpfung von Katastrophen und die planerische Vorbereitung darauf. Die rechtlichen Grundlagen des niedersächsischen Katastrophenschutzes finden sich im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG).

Für einen Schadensfall, ist im Regelfall, die Gemeinde als Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig. Ab Feststellung des Katastrophenfalls obliegt die Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörde, dem Landkreis.