Öffentliche Zustellung - Clarissa Shinwary
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Clarissa Shinwary,
Bückebergstraße 60
31710 Buchholz
zurzeit unbekannten Aufenthaltes,
eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 01.09.2026, Az. 51 UVG S966 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Zimmer 202, eingesehen werden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichtein-haltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.