Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

gem. § 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schaumburg.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102  barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht komplett vereinbar.

Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite bereits einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.

Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das »Fehler-Melden« Formular.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass diese auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Wir nehmen Ihre Anregungen gern auf, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Beitrag unnötig kompliziert die Inhalte darstellt.

Entweder kontaktieren Sie uns direkt hier oder wenden sich an den:

Landkreis Schaumburg
Zentralredaktion

Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Telefon: 05721/703-0
Telefax: 05721/703-1674
E-Mail: zentralredaktion@schaumburg.de

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.05.2023 erstellt.

Barriere melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser »Fehler-Melden« Formular.

Schlichtungsverfahren

Sofern nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Sie können die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010 oder

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de erreichen.