Öffentliche Zustellung - Göksel Tok
Gemäß § 1 des Nds. Verwaltungszustellungsgesetzes vom 23.02.2006 (Nds. GVBl Nr. 6/2006) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für
Göksel Tok,
letzte bekannte Anschrift:
Hüttenstraße 14
31655 Stadthagen
zurzeit unbekannten Aufenthaltes,
eine Mitteilung gemäß § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 25.09.2026, Az. 51 UVG T509-T511 vorliegt. Diese kann beim Landkreis Schaumburg – Jugendamt – Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Zimmer 203, eingesehen werden.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Zustellung dieses Schreibens beginnen Fristen, deren Nichteinhaltung Rechtsverluste nach sich ziehen können.