Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt
20.02.2024

Ergebnis einer UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Herr Henning Meier beantragt die wasserrechtliche Zulassung gem. § 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für die Verfüllung eines Entwässerungsgrabens auf einer Länge von ca. 100 m.

Nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese überschlägige Prüfung anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben besteht. Eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG kann erteilt werden.

Begründung:

Der zu betrachtende 100 m lange Gewässerabschnitt ist wasserwirtschaftlich unbedeutend und weist keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Er stellt keinen bedeutenden Standort oder Lebensraum für aquatisch oder semiaquatisch gebundene Tier- und Pflanzenarten dar. Das Vorhaben wird durch eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichsmaßnahme kompensiert und verursacht offensichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Stadthagen, den 13.02.2024

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe