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04.04.2024

Ergebnis einer UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Bauerngut Fleisch- und Wurstwaren GmbH plant am Standort Bückeburg den Neubau eines Logistikzentrums. Zur Erschließung beantragt die Firma die wasserrechtliche Zulassung gem. § 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für die Verlegung eines Straßenseitengrabens auf einer Länge von ca. 120 m und die Herstellung eines Rahmendurchlasses mit einer Länge von ca. 30 m.

Nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese überschlägige Prüfung anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben besteht. Nach § 68 Abs. 2 WHG kann somit ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Begründung:

Der zu betrachtende 150 m lange Gewässerabschnitt weist keine hohe ökologische Wertigkeit auf. Er stellt keinen bedeutenden Standort oder Lebensraum für aquatisch oder semiaquatisch gebundene Tier- und Pflanzenarten dar. Die Verlegung des Gewässers soll naturnah erfolgen. Das Vorhaben wird durch eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichsmaßnahme kompensiert und verursacht offensichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Stadthagen, den 03.04.2024

Landkreis Schaumburg
Der Landrat
Im Auftrag

Fritz Klebe