Informationen zur Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit (BTV 8) bei einem Rind in Göttingen festgestellt
Tierhalter in Schaumburg sind von Handelsbeschränkungen betroffen
In einer Rinderhaltung in Göttingen wurde am 17.07.2026 das Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV 8) nachgewiesen. Aus diesem Grunde gilt eine gesetzliche Schutzzone mit einem Radius von 150 Kilometern um den infizierten Betrieb. Alle Landkreise im Süden Niedersachsens wie auch der komplette Landkreis Schaumburg sind von dieser Schutzzone betroffen.
Die Lage in der Schutzzone hat Handelsbeschränkungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas sowie Gatterwild in noch nicht von der Blauzunge betroffene Gebiete zur Folge. Eine Verbringung von Tieren innerhalb der Schutzzone oder in andere Schutzzonen ist ohne Einschränkungen in Bezug auf BTV-8 möglich. Auch gelten in Bezug auf den BTV-Serotyp 3 innerhalb Deutschlands weiterhin keine Verbringungsbeschränkungen.
Da das Blauzungenvirus durch kleine Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, ist die Schutzzone so groß bemessen. Den besten Schutz bietet die vorsorgliche Impfung der Tiere. Es sind verschiedene Impfstoffe zugelassen, die gegen den Serotyp 8 wirken. Da in anderen Ländern Europas auch der Serotyp 4 kursiert und es für BTV-4 und 8 Kombiimpfstoffe gibt, kann auch ein solches Präparat gewählt werden. Eine bereits vorhandene Impfung gegen BTV-3 schützt nicht vor einer Infektion mit BTV-8. Ergänzend können Insektenabwehrmittel unterstützend eingesetzt werden.
Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Die konkreten Verbringungsregelungen sowie eine interaktive Karte der betroffenen Landkreise sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/) zu finden.