Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt
28.05.2021

Testpflichten im Schaumburger Einzelhandel

Zur Klarstellung weist der Landkreis Schaumburg darauf hin, dass in Geschäften auch jenseits der Grundversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf zum einen nach vorheriger Testung, zum anderen aber auch nach Terminvereinbarung (Click and Meet) möglich ist.

Im Landkreis Schaumburg ist in den über die notwendige Grundversorgung hinausgehenden Bereichen des Einzelhandels weiterhin der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

Die Testpflicht bei einem Besuch einer Verkaufsstelle mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche entfällt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wird. Erforderlich ist darüber hinaus eine Allgemeinverfügung durch den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der der Zeitpunkt des Wegfalls der Testpflicht festgestellt wird. Dies ist für den Landkreis Schaumburg noch nicht erfolgt.

Am 31.05.2021 wird eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft treten. Die neuen Regelungen bleiben abzuwarten.