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Klimaschutzkonzept der Verwaltung

Gemäß § 18 NKlimaG (Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) ist der Landkreis Schaumburg ab 2025 verpflichtet ein Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung, also für den direkten, eigenen Einwirkungsbereich des „Unternehmens“ Kreisverwaltung, zu erstellen.