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Kommunalaufsicht

Als allgemeine Kommunalaufsichtsbehörde unterstützt der Landkreis auf der Grundlage des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei rechtlichen Fragestellungen zum Schutz ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten. Die Kommunalaufsicht wacht über die Einhaltung von Recht und Gesetz bei kommunalen Entscheidungen und berät in Bezug auf die kommunale Aufgabenerfüllung.

Die Kommunalaufsicht ist auch Aufsichtsbehörde für im Landkreis bestehende Realverbände nach dem Nds. Realverbandsgesetz.

Sie ist außerdem Ansprechpartner für die Nachprüfung von vermeintlichen Verstößen gegen Vergabebestimmungen im Rahmen von öffentlichen Vergaben der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.