Sprungziele
Hauptmenü
Seiteninhalt

Frei- und Hallenbäder - hygienische Überwachung

Das Gesundheitsamt ist für die hygienische Überwachung des Badewassers in öffentlichen Badeeinrichtungen zuständig.
Badebeckenwasser ist ein guter Überträger von Mikroorganismen, wie beispielsweise Bakterien, Viren oder Pilzen, die in das Badewasser abgegeben werden. Daher muss das Badebeckenwasser in öffentlichen Hallen- und Freibädern so behandelt werden, dass eine Gefährdung der Badegäste möglichst ausgeschlossen werden kann.
Um dies zu gewährleisten, werden Wasseruntersuchungen veranlasst, die Ergebnisse beurteilt und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Bei Belastungen des Badewassers, die die Gesundheit gefährden können, kann es zu einer vorübergehenden Schließung von Badebecken kommen.

Rechtsgrundlage