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Kinderbetreuungsagentur (KiBA)

Die KiBA setzt sich aus der Fachberatung Kindertagespflege und der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes zusammen.

Die Fachberatung Kindertagespflege überprüft die Eignung der Kindertagespflegepersonen, Erteilt die Pflegeerlaubnis, berät Eltern und Kindertagespflegepersonen hinsichtlich der Kindertagespflege und vermittelt qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus konzipiert die Fachberatung in Kooperation mit der VHS Schaumburg ein jährliches Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet die Anträge auf Förderung in der Kindertagespflege, die durch die Personensorgeberechtigten gestellt werden und berechnet die Geldleistungen der Kindertagespflegeperson sowie die Kostenbeiträge der Personensorgeberechtigten.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Kindertagespflegeperson werden Kinder in ihrem, in anderen Räumen (sogenannten Großtagespflegestellen) oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten betreut.

Kindertagespflege ist ein familiennahes, flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann. Sie ist für Kinder unter drei Jahren ein weiteres Angebot neben der Betreuung in einer Krippe. Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren oder Kinder im schulpflichtigen Alter stellt die Kindertagespflege ein ergänzendes Angebot zur Betreuung in einem Kindergarten oder zur Schule dar.

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.